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| die Wichtigkeit des Kontoauszuges wird oft unterschätzt |
Wer gerade an seiner Einkommensteuererklärung bastelt und ausmistet, sollte seine Kontoauszüge nicht zu früh entsorgen, rät der Bankenverband. Privatpersonen sind grundsätzlich zwar nicht verpflichtet, sie aufzuheben. Sie sollten es vorsichtshalber dennoch tun, um wichtige Zahlungen nachweisen zu können. Denn die Verjährungsfrist bei Alltagsgeschäften beträgt in der Regel drei Jahre. Dazu gehören Rechnungen vom Handwerker und Versandhändler ebenso wie die für den Möbel- oder Autokauf. Das heißt: Kontoauszüge der Jahre 2004 bis 2006 abheften und aufbewahren. (piw+)
LUST AUF ONLINE-EINKÄUFE STEIGT
Die Lust der Deutschen an Einkäufen im Internet hat 2006 weiter deutlich zugenommen. Im Lauf des Jahres erwarben die privaten Verbraucher Waren und Dienstleistungen im Gesamtwert von 46 Milliarden Euro. Das teilt der Bundesverband Informationswissenschaft, Telekommunikation und neue Medien mit. Gegenüber 2005 bedeutet das eine Steigerung des Umsatzes um 44 Prozent. Am ausgiebigsten wurde bei Büchern zugegriffen. Auf den Plätzen dahinter rangierten Eintrittskarten und Kleidung. (piw+)
ELTERNGELD
Wer das neue Elterngeld beantragen will, sollte auf seine Steuerklasse achten, rät die Stiftung Warentest. Die Höhe des Elterngelds hängt nämlich zunächst vom Nettoverdienst in den zwölf Monaten vor der Geburt ab. Beantragt die Mutter die Förderung, sollte sie also vorher die günstige Steuerklasse III wählen. Auch wenn sie weniger als der Ehepartner verdient. Der Minderverdienst werde nach Angaben der Verbraucherschützer mit der nachfolgenden Steuererklärung wieder ausgeglichen. Und nach der Geburt des Kindes sollte der dann alleinverdienende Partner in die Steuerklasse III wechseln. Die Steuerklasse wechseln dürfen Ehepaare einmal im Jahr. Dazu muss bis zum 30. November ein Antrag bei der Gemeinde gestellt werden.
KOSTENLOSES HEIZGUTACHTEN
Wer wissen will, ob er zuviel Energie durch den Schornstein jagt, kann sich jetzt ein Heizgutachten erstellen lassen. Dazu schickt man einfach seine Heizkosten- oder Öl bzw. Gasrechnung an info@klima-sucht-schutz.de und bald ist klar, ob der Energieverbrauch in Ordnung ist. Der Heiz-Check ist kostenlos und man gibt am besten noch das Baujahr des Hauses, die beheizte Fläche und die Art der Warmwasseraufbereitung mit an. (piw+)
Presse-Nr: HF25758cp

